Ehemann verklagt Ehefrau wegen Diebstahls von über 2.000 Bitcoin! Richter: Die Erfolgsaussichten des Klägers sind äußerst hoch

Das High Court of England and Wales hat kürzlich eine hochkarätige Bitcoin-Diebstahlklage per Fernverfahren verhandelt. Der Kläger Ping Fai Yuen beschuldigt seine getrennt lebende Ehefrau Fun Yung Li, im Jahr 2023 2.323 Bitcoins aus seiner Trezor-Hardware-Wallet gestohlen zu haben. Er behauptet, dass die Gegenseite durch Überwachungskameras (CCTV) heimlich den Mnemonic und Zugangspasswörter aufgenommen und die Vermögenswerte schrittweise transferiert habe. Der Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt der Berichterstattung beträgt etwa 176 Millionen US-Dollar. Kläger: Ehefrau und Schwester filmen Mnemonic ab und transferieren Bitcoins Ping Fai Yuen und Fun Yung Li waren ursprünglich verheiratet. Der Streit entstand während des Scheidungsverfahrens. Anfang Juli 2023 verriet die älteste Tochter von Ping ihrem Vater, dass die Mutter plane, seine Bitcoins zu stehlen. Daraufhin installierte Ping Überwachungsgeräte. Die Aufnahmen vom 29. und 31. Juli wurden zu entscheidenden Beweismitteln. Darin sind Gespräche zu hören, in denen Fun Yung Li und ihre Schwester diskutieren: „Die Bitcoins sind schon bei mir“, „Zuerst nehmen wir sie“, „Sei vorsichtig, er kann uns nicht verfolgen“, „Mit einem zweiten Wallet“, „Hacker suchen“ usw. Außerdem sprechen sie darüber, wie sie große Summen vor Banken und Polizei verbergen können. Laut Urteil des King’s Bench Division des High Court vom 10. März 2026 zeigen Gerichtsdokumente, dass der Kläger behauptet, die erste Beklagte Fun Yung Li und die zweite Beklagte Lai Yung Li hätten Bitcoins „ausgeführt / exfiltriert“ und auf mehrere Adressen transferiert. Der Kläger gibt an, die Bitcoins seien an 71 verschiedene Adressen gesendet worden. Das Gericht enthält auch Zusammenfassungen der aufgezeichneten Gespräche, in denen die Beklagten diskutieren, wie sie große Geldbeträge verarbeiten und Bank- oder Polizeiverfolgung vermeiden können. Das Urteil erwähnt außerdem, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung der Beklagten Geräte gefunden wurden, die laut Richter für die „Ausfuhr der Bitcoins“ notwendig sind. Polizei hat die Ehefrau festgenommen, weitere Maßnahmen stehen aus Am 2. August 2023 wurden die Bitcoins plötzlich von Pings Cold Wallet transferiert, danach gab es keine weiteren Transaktionen. Nach Anzeige bei der Polizei wurde Fun Yung Li am 23. Dezember festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 10 Cold Wallets (inklusive Trezor), 5 Seed-Phrasen und mehrere Luxusuhren sichergestellt. Die Polizei konnte 4 Wallets entschlüsseln, drei davon gehören eindeutig Ping. Die Behörden erklärten später, „es fehle an Beweisen“, und ohne neue Hinweise würden keine weiteren Schritte unternommen. Der Fall wurde noch dramatischer. Im September 2024 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Ping und seiner Frau, nachdem er entdeckt hatte, dass die Bitcoins gestohlen wurden. Er bekannte sich am 13. September 2024 schuldig wegen „körperlicher Misshandlung“ und zweier weiterer Anklagen wegen einfacher Körperverletzung und wurde inhaftiert. Mittlerweile lebt Ping in Thailand, Fun Yung Li wohnt in Hongkong. Die Beklagte reichte in den Gerichtsunterlagen nur eine kurze Ablehnung „ohne Kenntnis“ ein und nahm nicht an der Anhörung teil. Ihr Anwalt erschien nur als Beobachter. Die Schwester Lai Yung Li wurde nie ordnungsgemäß zugestellt und hat sich bisher nicht verteidigt. Urteil des Gerichts: Teilweise Klage abgewiesen Am 10. März 2026 fällte Richter Cotter das Urteil (Aktenzeichen: KB-2025-004313, Yuen v Li [2026] EWHC 532 (KB)):

  • Sehr hohe Erfolgsaussichten: „Beweise sind äußerst nachteilig für die Beklagten (damning evidence). Die vorherigen Warnungen der Tochter, die aufgenommene Tonaufnahme mit äußerst schädlichen Inhalten sowie die bei der Durchsuchung gefundenen Geräte zur Bitcoin-Exfiltration sprechen stark für den Kläger.“
  • Vermögenssperre bleibt bestehen: Die Bitcoins sind weiterhin auf 71 Adressen eingefroren. Das Gericht untersagt den Beklagten, diese zu transferieren oder zu veräußern.
  • Teilweise Klage abgewiesen: Die traditionellen Ansprüche auf „Unrechtmäßige Aneignung“ (conversion) und „Hausfriedensbruch bei beweglichem Eigentum“ (trespass to goods) sind bei immateriellen Vermögenswerten wie Bitcoins nicht anwendbar und wurden gestrichen. Der Kläger kann innerhalb von 7 Tagen die Klageschrift ändern, um neue Ansprüche wie „ungerechtfertigte Bereicherung“, „Verletzung von Vertraulichkeit“ oder „illegaler Schadensersatz“ geltend zu machen.
  • Weitere Entscheidungen: Der Antrag der Beklagten, die Kostentragung zu sichern, wurde abgelehnt. Es wurde zugestimmt, die Schwester der Beklagten auf alternativen Weg zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, schnell einen gemeinsamen Experten für Krypto-Tracking und eine formelle Verhandlung zu organisieren. Richter: Sehr hohe Erfolgsaussichten für den Kläger! Frühzeitige Verhandlung empfohlen In seiner Verfahrensentscheidung äußerte Richter Cotter, dass die Beweise „sehr wahrscheinlich“ zugunsten des Klägers sprechen. Die Tonaufnahmen seien „äußerst schädlich“, und die bei der Durchsuchung gefundenen Geräte stärkten die Behauptungen des Klägers zusätzlich. „Meiner Einschätzung nach hat der Kläger eine äußerst hohe Chance auf Erfolg.“ Ergänzend sagte der Richter: „Die Beweise zeigen, dass der Kläger über die Absichten der ersten Beklagten informiert wurde, die Aufzeichnungen sind eindeutig, und bei der Durchsuchung des Hauses wurden die notwendigen Geräte zur Bitcoin-Entnahme gefunden.“ Das Urteil in Absatz 102 erwähnt, dass die erste Beklagte mehrfach die Gelegenheit hatte, sich zu äußern, sich aber dagegen entschied. Die Bitcoins verbleiben weiterhin auf den transferierten Adressen, was die Darstellung des Klägers bestätigt. Aufgrund dieser Faktoren hält das Gericht die Erfolgsaussichten des Klägers in der Hauptverhandlung für äußerst hoch.
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