Stablecoin 2% Rabatt-Neuregelung: Welche Signale sendet die US SEC?

Autor des Originals: Tonya M. Evans
Übersetzung: Odaily Planet Daily Golem

Am 19. Februar veröffentlichte die Abteilung für Handel und Marketing der US-Börsenaufsicht SEC eine neue FAQ, die erklärt, wie Broker-Händler Zahlungsstabile Coins gemäß den Eigenkapitalregeln behandeln sollten. Daraufhin gab die Vorsitzende der Kryptowährungs-Arbeitsgruppe der SEC, Hester Peirce, eine Erklärung mit dem Titel „Bereits bei 2 % Abschlag“.
Peirce sagte, dass SEC-Mitarbeiter keine Einwände erheben würden, wenn Broker-Händler bei der Berechnung des Eigenkapitals für qualifizierte Zahlungsstabile Coins eine „2 %-Abschlag“ anstelle eines strengen 100 %-Abschlags auf ihre eigenen Positionen anwenden.
Obwohl dies etwas kompliziert klingt, könnte diese buchhalterische Anpassung eine der einflussreichsten Maßnahmen sein, seit die SEC Anfang 2025 ihre Haltung gegenüber Kryptowährungen zu lockern begann, um digitale Vermögenswerte in die Mainstream-Finanzwelt zu integrieren.

Mindestnettovermögen und Abschlag
Um die Hintergründe zu verstehen, müssen wir zunächst die Bedeutung des Begriffs „Abschlag“ im Bereich der Broker-Händler klären.
Gemäß Regel 15c3-1 des Securities Exchange Act müssen Broker-Händler ein Mindestnettovermögen oder besser gesagt eine Liquiditätsreserve aufrechterhalten, um Kunden im Falle finanzieller Schwierigkeiten zu schützen. Bei der Berechnung dieser Reserve müssen Unternehmen den Buchwert ihrer verschiedenen Vermögenswerte „wertberichtigen“, um Risiken Rechnung zu tragen. Höher risikobehaftete oder volatilere Vermögenswerte werden stärker abgewertet, während Bargeld nicht abgewertet wird.
Früher wendeten einige Broker-Händler auf Stablecoins einen 100 %-Abschlag an, was bedeutete, dass diese Bestände bei der Kapitalberechnung vollständig ausgeschlossen wurden. Das führte dazu, dass die Kosten für den Besitz von Stablecoins zu hoch waren, was für regulierte Vermittler finanziell schwer tragbar war.
Heute ändert der 2 %-Abschlag diese Berechnung grundlegend, sodass Zahlungsstabile Coins ähnlich wie andere Geldmarktinstrumente (z. B. US-Staatsanleihen, Bargeld und kurzfristige Staatsanleihen) behandelt werden.
Wie Peirce betonte, sind die Reserveanforderungen für die Ausgabe von Stablecoins nach dem GENIUS-Gesetz tatsächlich strenger als die Anforderungen an „qualifizierte Wertpapiere“ bei registrierten Geldmarktfonds (einschließlich Staatsgeldmarktfonds). Ihrer Ansicht nach ist der 100 %-Abschlag angesichts der tatsächlichen Sicherheiten dieser Instrumente zu streng.

Das ist von entscheidender Bedeutung, da Stablecoins die „Stützen“ für On-Chain-Transaktionen sind. Sie sind die Mittel, um Werte auf der Blockchain zu bewegen, und treiben den Handel, die Abwicklung und Zahlungen voran.
Wenn Broker-Händler diese Token nicht ohne Kapitalverlust halten können, können sie nicht effektiv am Tokenized Securities Market teilnehmen, keine ETPs (Exchange Traded Products) aufbauen oder institutionelle, integrierte Krypto- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Der Zeitpunkt der Ankündigung des „2 %-Abschlags“
Der Zeitpunkt der Bekanntgabe ist ebenfalls entscheidend.
Das GENIUS-Gesetz, das Präsident Trump am 18. Juli 2025 unterzeichnete, schuf den ersten umfassenden bundesweiten Rahmen für Zahlungsstabile Coins. Es legt Reserveanforderungen, Genehmigungsverfahren und Regulierungsmechanismen für Stablecoin-Emittenten fest und integriert sie in einen regulatorischen Rahmen, der Zahlungsstabile Coins von anderen digitalen Vermögenswerten unterscheidet.
Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) arbeitet derzeit an einem Antragsverfahren für Banken, die Zahlungsstabile Coins über ihre Tochtergesellschaften ausgeben. Die Office of the Comptroller of the Currency (OCC) baut ebenfalls eine eigene Infrastruktur auf. Insgesamt kämpfen die Bundesbehörden darum, vor Ablauf der Frist im Juli 2026 die wichtigsten Umsetzungsschritte abzuschließen.

Peirces Erklärung und die dazugehörigen FAQs überbrücken effektiv die Kluft zwischen dem legislativen Rahmen des GENIUS-Gesetzes und den internen Regeln der SEC.
Die FAQ definieren „Zahlungsstabile Coins“ bewusst zukunftsorientiert: Vor Inkrafttreten des GENIUS-Gesetzes basieren sie auf bestehenden staatlichen Regulierungsstandards, wie z. B. staatlichen Geldtransferlizenzen, den im Gesetz festgelegten Reserveanforderungen und monatlichen Prüfberichten von registrierten Wirtschaftsprüfern. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird diese Definition auf die Standards des Gesetzes selbst umgestellt.
Dieses duale System bedeutet, dass Broker-Händler bereits vor der vollständigen Umsetzung des GENIUS-Gesetzes Stablecoins als legitime Handelsinstrumente ansehen können.

Peirce betonte auch, dass die Anweisungen der Mitarbeiter nur der Anfang seien. Sie lud Marktteilnehmer ein, Vorschläge zu machen, wie die Regel 15c3-1 formell überarbeitet werden könnte, um Zahlungsstabile Coins zu integrieren, und forderte Meinungen zu anderen möglicherweise zu aktualisierenden SEC-Regeln. Diese öffentliche Konsultation zeigt, dass die Kommission nicht nur eine einmalige FAQ-Antwort plant, sondern die Stabilitätsmünzen systematischer in ihr Regulierungsframework integrieren möchte.

Politik für präzise Regulierung
Seit der Gründung der Kryptowährungs-Arbeitsgruppe im Januar 2025 unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Mark Uyeda hat die SEC schrittweise ihre bisher eher durch Durchsetzung geprägte Regulierungspolitik unter dem früheren Vorsitzenden Gary Gensler aufgegeben.
Beispielsweise veröffentlichte die SEC Leitlinien für Broker-Händler im Umgang mit Kryptowertpapieren, die klarstellen, dass diese Wertpapiere nicht in Papierform kontrolliert werden müssen, und erlauben Broker-Händlern, bei der Erstellung und Rücknahme von physischen ETPs mitzuwirken. Zudem wurde erläutert, wie alternative Handelssysteme den Handel mit Kryptowährungspaaren unterstützen.
Außerdem hat sich die FAQ-Seite, die heute auch die Stablecoin-Richtlinien enthält, zu einer umfassenden Ressource entwickelt, die Themen von Treuhandpflichten bis hin zum Schutz durch die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) bei nicht-wertpapierbezogenen Kryptowerten abdeckt. Für traditionelle Finanzdienstleister sind diese Maßnahmen äußerst relevant:

  • Banken und Broker-Händler, die den Einstieg in den Digital-Asset-Bereich erwägen, können nun klarer sehen, wie ihre gehaltenen Stablecoins bei der Kapitalbilanz behandelt werden.
  • Unternehmen, die zuvor zögerten, weil sie hohe Betriebskosten für große Positionen (letztlich mit Nullbilanz auf der Passivseite) befürchteten, können ihre Überlegungen neu anstellen.
  • Verwahrstellen, Clearingstellen und alternative Handelssysteme (ATS) erforschen die Abwicklung tokenisierter Wertpapiere, wobei sie jetzt wissen, dass die Abwicklung von Stablecoins keine regulatorische Belastung darstellt.

Für die breite Anlegeröffentlichkeit, insbesondere jene, die bislang von traditionellen Finanzdienstleistungen vernachlässigt wurden, sind die Auswirkungen ebenso bedeutend. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hebt hervor, dass Stablecoins ihre Nützlichkeit bei grenzüberschreitenden Zahlungen, in Schwellenländern als Sparinstrumente und bei breiterer finanzieller Teilhabe bewiesen haben.
Wenn regulierte Vermittler Stablecoins halten und handeln können, ohne hohe Kapitalstrafen zu riskieren, können solche Dienste verstärkt über vertrauenswürdige, regulierte Kanäle angeboten werden, anstatt auf risikoreiche, unregulierte Offshore-Plattformen zu setzen.

Fortbestehende Spannungen zwischen Bund und Bundesstaaten
Natürlich existieren diese Entwicklungen nicht isoliert. Zwischen Bundes- und Landesregierungen gibt es weiterhin Konflikte. Die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes ist äußerst zeitkritisch: Alle Bundesstaaten müssen bis Juli 2026 ihre Regulierungsrahmen anerkennen.
Auch Fragen zum Verbraucherschutz, etwa durch die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James, sind noch offen. Die Interaktion zwischen Bundes- und Landesregulierung wird zwangsläufig zu Konflikten führen. Zudem wird im Senat noch über eine umfassendere Gesetzgebung diskutiert, die klärt, welche digitalen Vermögenswerte Wertpapiere und welche Rohstoffe sind.

Daher symbolisiert der 2 %-Abschlag, so unbedeutend oder schwer verständlich er auch erscheinen mag, eine tiefere Bedeutung: Die bundesweiten Wertpapieraufsichtsbehörden passen ihre bestehenden Regeln aktiv an, um Stablecoins als funktionale Finanzinstrumente zu integrieren, und nicht nur als Randerscheinung.
Ob diese Anpassungen mit dem Markttempo Schritt halten und ob das GENIUS-Gesetz seine Versprechen einlösen kann, bleibt abzuwarten. Doch in dem Prozess vom regulatorischen Widerstand zur regulatorischen Integration entscheidet genau diese technische, oft unsichtbare Arbeit darüber, ob Politik in die Praxis umgesetzt werden kann.

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